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Standards und Kostenregelung für Schnelltests auf multiresistente Keime (MRSA) PDF Drucken E-Mail
Thursday, 5. February 2009
PM Gemeinsamer Bundesausschuss, 06.02.2009
Eingestellt vom Redaktionsteam des Informationsdienstes Medizinrecht praxisbetrieb - recht.de

 

 

Standards und Kostenregelung für Schnelltests auf multiresistente Keime (MRSA) - Unparteiisches Mitglied weist Forderung der Politik zurück



Das für den Bereich Qualitätssicherung zuständige Unparteiische Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Dr. Josef Siebig hat die Forderung der Niedersächsischen Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) zurückgewiesen, im G-BA eine bundesweite Lösung für entsprechende Hygienestandards und die Finanzierung von Schnelltest auf kritischen Keimbefall herbeizuführen.


„Der G-BA verfügt über keine Regelungskompetenz in Finanzierungsfragen und ist schon von daher der falsche Adressat. Indes leistet er bereits zur Bekämpfung von MRSA einen aktiven Beitrag im Rahmen des breiten Maßnahmenbündels, das zur Vermeidung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen erforderlich ist. Insbesondere betrifft dies die Überprüfung der Einführung von Qualitätsindikatoren zur Erstellung, Einführung und Anwendung von lokalen Leitlinien zur Antibiotika-Therapie im Krankenhaus. Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Infektionen fallen jedoch in erster Linie in den Kompetenzbereich der Länder, die über das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu einem abgestimmten Maßnahmenplan aufgerufen sind. Mit ihrer Forderung an den G-BA darf Frau Ross-Luttmann nicht von ihrer eigenen Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen ablenken“, sagte Siebig am Freitag in Siegburg.

 

Quelle: PM Gemeinsamer Bundesausschuss, 06.02.2009

 

        
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