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Qualitätssicherung - Entscheidung im Vergabeverfahren Qualitätsinstitut |
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Monday, 9. February 2009 |
PM Gemeinsamer Bundesausschuss, 10.02.2009
Eingestellt vom Redaktionsteam des Informationsdienstes Medizinrecht praxisbetrieb - recht.de
Qualitätssicherung - Entscheidung im Vergabeverfahren Qualitätsinstitut
Das Vergabeverfahren zur Qualitätssicherung der Versorgung im Gesundheitswesen nach § 137a SGB V (Qualitätsinstitut) steht kurz vor seinem Abschluss. Nach erfolgter Auswertung der abschließenden Angebote beabsichtigt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun, den Zuschlag nach Ablauf der gesetzlichen Informationsfrist von zwei Wochen an die „AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH“ zu erteilen.
Nähere Erläuterungen zu dieser Entscheidung können aus rechtlichen Gründen derzeit noch nicht gegeben werden.
Der Fortgang der bestehenden Qualitätssicherungsmaßnahmen wird durch diese Entscheidung nicht beeinträchtigt.
Quelle: PM Gemeinsamer Bundesausschuss, 10.02.2009
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