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Neue Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser ab sofort als Arbeitsversion verfügbar PDF Drucken E-Mail
Thursday, 19. February 2009
PM Gemeinsamer Bundesausschuss, 20.02.2009
Eingestellt vom Redaktionsteam des Informationsdienstes Medizinrecht praxisbetrieb - recht.de

 

 

Neue Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser ab sofort als Arbeitsversion verfügbar



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute eine Arbeitsversion der Neufassung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser auf seiner Website veröffentlicht. Geplant ist, die Regelungen vor Beschlussfassung noch um einen Anhang 1 (Datensatzbeschreibung) zu ergänzen und redaktionell zu überarbeiten. Die Veröffentlichung in Form einer Arbeitsversion soll dazu beitragen, das ehrgeizige Ziel einer Abgabe der Qualitätsberichte bis zum 30. Juni 2009 zu erreichen. Diesen Termin hatte der G-BA im Dezember 2008 beschlossen.


Seit dem Jahr 2003 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte sollen der Information von Patientinnen und Patienten sowie den einweisenden Ärztinnen und Ärzten dienen. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für ihre Versicherten Empfehlungen aussprechen. Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen und damit um das Vertrauen der Patientinnen und Patienten zu werben.


Die Neuregelungen sollen dazu beitragen, dass die Qualitätsberichte der Krankenhäuser zu einer noch aussagefähigeren und aktuelleren Informationsquelle werden. Sie basieren auf einer Evaluation der Qualitätsberichte aus dem Jahr 2007, die von der Geschäftsstelle des G-BA durchgeführt worden ist. Auf dieser Grundlage wurden eine ganze Reihe von Verbesserungsvorschlägen umgesetzt, beispielsweise eine bessere Strukturierung der Qualitätsberichte durch differenziertere Berichtskapitel und Auswahllisten zu ambulanten Behandlungsmöglichkeiten, durch zusätzliche Informationen zur Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal sowie zu Forschungs- und Lehraktivitäten der Krankenhäuser. Zudem wurden die Auswahllisten in Hinblick auf eine bessere Vergleichbarkeit differenziert. Detailliertere Kapitel zum Stand der Qualitätssicherung sollen die Informationen über die Umsetzung von G-BA-Beschlüssen - etwa zu Mindestmengen und Strukturqualitätskonzepten - besser als bisher abbilden.

 

Quelle: PM Gemeinsamer Bundesausschuss, 20.02.2009

 

        
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