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Internationale Vernetzung ist für die Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung unabdingbar PDF Drucken E-Mail
Tuesday, 17. March 2009
PM Gemeinsamer Bundesausschuss, 18.03.2009
Eingestellt vom Redaktionsteam des Informationsdienstes Medizinrecht praxisbetrieb - recht.de

 

 

Internationale Vernetzung ist für die Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung unabdingbar



Anlässlich der Eröffnung der Veranstaltung „International Forum on Quality and Safety in Health Care“ am Dienstag in Berlin erklärte das Unparteiische Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Dr. Josef Siebig:


„Ich halte eine solche Fachtagung, wie sie hier in den nächsten Tagen durchgeführt wird, für sehr wichtig. Deutschland steht mit den Herausforderungen an eine effiziente sektorenübergreifende Qualitätssicherung nicht alleine da. Künftig wird kein Gesundheitssystem mehr in der Lage sein, das Thema Qualitätssicherung von anderen isoliert zu bearbeiten. Dieser Kongress bietet die Möglichkeit, entsprechend dem Motto „von den Besten lernen“ internationale Erfahrungen auf diesem Gebiet auszutauschen. Diese können dann eine gute Grundlage für Fortschritt und gemeinsame Lösungsansätze zur Qualitätssicherung sein. Weiterhin kann dieser Kongress auch eine Keimzelle für die dringend benötigte internationale Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlich fundierten Entwicklung von allgemein verbindlichen und aussagekräftigen Qualitätsindikatoren sein, denn viele internationale Publikationen zu diesem Thema zeigen, dass sich Deutschland nicht alleine auf diesem Weg befindet. Ich hoffe daher, dass wir zukünftig in Sachen Qualitätssicherung noch mehr von einander lernen und die besten Ideen auf die jeweils nationalen Systeme übertragen können.“


Der G-BA hat eine Vielzahl von Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten. So beschließt er beispielsweise unter anderem die Vorgaben für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser, die externe stationäre Qualitätssicherung und das Qualitätsmanagement in Vertragsarztpraxen.

 

Quelle: PM Gemeinsamer Bundesausschuss, 18.03.2009

 

        
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