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Hoppe für staatliche Förderung künstlicher Befruchtung PDF Drucken E-Mail
Friday, 13. February 2009
PM der Bundesärztekammer, 14.02.2009
Eingestellt vom Redaktionsteam des Informationsdienstes Medizinrecht praxisbetrieb - recht.de

 

 

Hoppe für staatliche Förderung künstlicher Befruchtung



Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe hat sich für staatliche Unterstützung künstlicher Befruchtung bei unerfülltem Kinderwunsch ausgesprochen. „Es ist richtig, wenn der Staat sich hier einbringt”, sagte Hoppe der Deutschen Presse-Agentur in Berlin (14.02.2009). Als Krankheit sei ein unerfüllter Kinderwunsch in der Regel aber nicht zu werten - deswegen sei in diesem Fällen eine Finanzierung aus Steuermitteln sinnvoller als aus der gesetzlichen Krankenversicherung.


Für die Unterstützung kinderloser Paare aus der Staatskasse dürften demografische Überlegungen aber nicht ausschlaggebend sein, mahnte Hoppe. „Die bevölkerungspolitische Position hat auch einen Hautgout.” Gut sei es dagegen, wenn die Sehnsucht von Menschen, die kein Kind bekommen, gestillt werden kann, sofern damit keine größeren Risiken verbunden sind. Hoppe begrüßte, dass Sachsen als erstes Bundesland eine Förderung für ungewollt kinderlose Ehepaare einführt. Zugleich zeigte sich der Ärztepräsident besorgt darüber, dass viele‚ Frauen erst in fortgeschrittenem Alter Kinder bekommen wollten. „Wir müssen uns um die Voraussetzungen bemühen, dass Frauen in dem Alter ihre Kinder bekommen, in dem das für sie selbst und für ihre Kinder am besten ist.“

 

Quelle: PM der Bundesärztekammer, 14.02.2009

 

        
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