Startseite
Anwälte & Steuerberater
Dissertationen & Co
Fachbeiträge der Anwälte RECHT
Fachbeiträge der Anwälte STEUER
NEWS-ticker GesundheitsR
SEITEN FÜR ÄRZTE
Klinik, Praxisbetrieb & Steuer
Vertragsarztrecht
Arztrecht Seminare
Steuerberater für Ärzte
Arzt, Klinik & Werberecht
Gemeinschaftspraxis
Praxisübernahme
Praxisgründung
MVZ
ArztstrafR & Arzthaftung
Inkasso für Ärzte & Kliniken
FACHARZT SUCHEN
mein-Facharzt.com
ANWALTSSUCHE BUNDESWEIT
mein-medizinrechtler.de
FACHANWALT MEDIZINRECHT NACH STADT SUCHEN
Aachen
Augsburg
Berlin
Bielefeld
Bochum
Bonn
Braunschweig
Bremen
Chemnitz
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düsseldorf
Erfurt
Essen
Frankfurt
Freiburg
Gelsenkirchen
Göttingen
Hagen
Halle
Hamburg
Hamm
Hannover
Karlsruhe
Kassel
Kiel
Köln
Krefeld
Leipzig
Lübeck
Magdeburg
Mainz
Mannheim
Gladbach
München
Münster
Oberhausen
Osnabrück
Rostock
Stuttgart
Nürnberg
Wiesbaden
Wuppertal
weiterestaedte
SERVICE
Gutachten Medizinrecht
Fachbücher Medizin & Recht
PATIENTENSEITEN MEDIZIN
Hüftprothesen
Fettabsaugung
Lasik-Operation
Nasenkorrektur
Brustvergrößerung
Brustverkleinerung
Facelifting
Zahnimplantate
Lidkorrektur
Haartransplantation
Bauchstraffung
Penisverlängerung
Schönheitschirurgie
Ohrenkorrektur
Faltenunterspritzung
Bleaching
Dekubitus
Narkoserisiko
Risikoschwangerschaft
PATIENTENSEITEN RECHT
Arzthaftung
Patientenrechte
Patientenverfügung
Behandlungsvertrag
Patientenaufklärung
Hebammenhaftung
Geburtsschadensrecht
Fachanwalt Medizinrecht
URTEILE MEDIZINRECHT
Gerichtsurteile Medizinrecht
APOTHEKE, ARZNEI & MP
Apothekenrecht
Arzneimittelzulassung
Arzneimittelhaftung
Medizinprodukte

Hintergrundinformation: Nicht zugelassener gentechnisch veränderter Leinsamen PDF Drucken E-Mail
Tuesday, 15. September 2009
PM Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, 15.09.2009
Eingestellt vom Redaktionsteam des Informationsdienstes Medizinrecht praxisbetrieb - recht.de

 

 

Hintergrundinformation: Nicht zugelassener gentechnisch veränderter Leinsamen


BVL ist mit seinem Referenzlabor an der Entwicklung von Nachweisverfahren beteiligt




Bei Untersuchungen von Leinsamen (Linum usitatissimum, Flachs) aus dem Bäckereigroßhandel wie auch in Verarbeitungsprodukten wurden Spuren von gentechnischen Veränderungen nachgewiesen. Das Chemische und Veterinär-Untersuchungsamt (CVUA) Freiburg hat seit dem 20. August insgesamt 41 Proben abgepackter Leinsamen untersucht und in 16 Proben Anteile von 0,05 bis 1 Prozent gentechnisch veränderten Leinsamens gefunden. Proben aus ökologischem Anbau wiesen bisher keine Spuren auf. Die Ergebnisse der Analysen des CVUA und der Untersuchungen in anderen Bundesländern geben Anlass zu der Vermutung, dass die Befunde auf eine gentechnisch veränderte Leinsamenlinie ("CDC Triffid", Event FP967) aus Kanada zurückgehen, die einzige bekannte gentechnisch veränderte Leinsamenlinie, die angebaut werden durfte.

In Kanada ist der Anbau von gentechnisch verändertem Leinsamen der Linie CDC Triffid (seit 1996) sowie die Verwendung als Lebensmittel und Futtermittel (seit 1998) durch die zuständigen nationalen Behörden zugelassen, in den USA seit 1998 (Lebensmittel) bzw. 1999 (Anbau). Allerdings wurde nach den vorliegenden Informationen in Kanada die Sorte CDC Triffid im Jahr 2001 aus der Sortenliste gestrichen; die gentechnische Zulassung blieb davon unberührt. Seitdem wird dieser gentechnisch veränderte Leinsamen offenbar dort weder wissentlich angebaut noch als Lebensmittel oder Futtermittel vermarktet.

CDC Triffid wurde im Crop Development Centre (CDC) der Universität von Saskatchewan in Kanada Ende der achtziger Jahre entwickelt. Mittels Agrobacterium-Transformation wurde Flachs gentechnisch so verändert, dass er die Rückstände im Boden aus Anwendungen einer bestimmten Gruppe von Herbizidwirkstoffen (Sulfonylharnstoffen) im Getreideanbau toleriert. Der Grundgedanke war, auf diese Weise Landwirten die Möglichkeit zu eröffnen, die in den Prärien Kanadas offenbar üblichen engen Getreidefruchtfolgen durch Flachsanbau auflockern zu können. Sulfonylharnstoff-Herbizide werden in Getreide (einkeimblättrig) zur Kontrolle von zweikeimblättrigen Unkräutern eingesetzt. Um den Nachbau von Flachs (zweikeimblättrig) zu ermöglichen, wurde ein Acetolactat-Synthase-Gen (als-Gen, ahas-Gen) in das Flachsgenom übertragen.

In der Europäischen Union und in Deutschland bestehen derzeit keine Zulassungen für gentechnisch veränderten Flachs bzw. Leinsamen. Gentechnisch veränderte Lebensmittel oder Futtermittel sind gemäß Europäischer Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 zulassungspflichtig. Sie werden nur dann zugelassen, wenn sie einer ausführlichen Sicherheitsprüfung durch die Europäische Lebensmittelbehörde unter Beteiligung der zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten unterzogen und als gesundheitlich unbedenklich bewertet wurden. Für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel gilt in der Europäischen Gemeinschaft eine sogenannte Nulltoleranz, das heißt, auch geringste Verunreinigungen mit nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen sind nicht erlaubt.

Das BVL ist mit seinem Referenzlabor in enger Zusammenarbeit mit den amtlichen Untersuchungslaboratorien der Bundesländer und im Verbund der EU an der Optimierung von Nachweisverfahren beteiligt. Es etabliert vorhandene Verfahren, um im Bedarfsfall die amtlichen Kontrolllabore zu unterstützen und beschäftigt sich aktiv mit der Entwicklung von Methoden, die einen hochspezifischen Nachweis des gentechnisch veränderten Leinsamens "CDC Triffid" erlauben, der zur Zeit noch nicht verfügbar ist.

Leinsamen (Linum usitatissimum, Flachs) ist eine alte Kulturpflanze, die zur Faser- und zur Ölgewinnung angebaut wird. Er ist eine Art aus der Gattung Lein (Linum) in der Familie der Leingewächse (Linaceae) und die einzige Leinart, deren Anbau eine wirtschaftliche Bedeutung hat. In der Praxis wird nach der Hauptverwendung in Faserlein und Öllein unterschieden. Die fettreichen Samen des Öllein sind ganz oder geschrotet in Backwaren oder in Müsli zu finden. Sie dienen der Ballaststoffanreicherung und gelten wegen ihres hohen Anteils an Omega-3-Fettsäuren als gesundheitlich wertvoll.

Öllein wird hauptsächlich in Nordamerika angebaut. Die jährlichen Erntemengen schwanken und lagen im Hauptanbauland Kanada zwischen 1996 und 2005 zwischen 517.000 und 1.082.000 Tonnen Leinsamen. Die Welternte betrug 2006 laut FAO 2.569.793 Tonnen. Die Europäische Union importierte im Jahr 2008 etwa 600.000 Tonnen, zu etwa zwei Dritteln aus Kanada. In Deutschland werden seit Jahren zwischen 3.000 und 3.500 Hektar Öllein als nachwachsender Rohstoff angebaut, die Anbaufläche für Faserlein betrug 2008 in Deutschland 42 Hektar.



Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Das BVL unterstützt die für die amtliche Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln zuständigen Untersuchungslaboratorien der Bundesländer. Zu diesem Zweck wurden dem BVL im Jahr 2007 die Aufgaben eines nationalen Referenzlabors für gentechnisch veränderte Orga-nismen (NRL GVO) übertragen. Zugleich ist das BVL die nationale Kontaktstelle für das Schnellwarnsystem RASFF für Futter- und Lebensmittel. Das RASFF sorgt innerhalb der Europäischen Union für eine schnelle Weitergabe von Informationen.

Das BVL ist auch zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Das BVL ist die national zuständige Behörde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Übereinkommens über die biologische Sicherheit managt das BVL für Deutschland den Informationsaustausch über lebende gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

 

Quelle: PM Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, 15.09.2009 

 

        
| Häufige Fragen | Nutzungsbedingungen | Datenschutz | Kontakt | Impressum | Presse |
| Arzthaftung | Medizinrecht | Ärzteberatung | Webdesign von LFM | PageEar |