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Daten zur Behandlungsqualität von Früh- und Neugeborenen werden künftig auf Krankenhaus-Websites ... PDF Drucken E-Mail
Wednesday, 18. February 2009
PM Gemeinsamer Bundesausschuss, 19.02.2009
Eingestellt vom Redaktionsteam des Informationsdienstes Medizinrecht praxisbetrieb - recht.de

 

 

Daten zur Behandlungsqualität von Früh- und Neugeborenen werden künftig auf Krankenhaus-Websites veröffentlicht



Krankenhäuser, die zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen zugelassen sind, werden künftig ihre Ergebnisdaten im Internet veröffentlichen. Einen entsprechenden Beschluss, der zu einer weiteren Steigerung der Qualitätssicherung und Transparenz bei der Behandlung dieser besonders schutzbedürftigen Kinder führen soll, fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin.


In einer ersten Phase werden diese spezialisierten Krankenhäuser (Perinatalzentren) unter anderem Daten auf ihrer Website veröffentlichen, die Auskunft über die Häufigkeit von Hirnblutungen, Netzhauterkrankungen und entzündlichen Darmerkrankungen bei den in den jeweiligen Krankenhäusern versorgten Früh- und Neugeborenen  sowie die Sterblichkeitsraten geben.


Auf diesem Wege bekommen werdende Eltern künftig weitere Informationen und Entscheidungshilfen zur Auswahl eines Krankenhauses im Vorfeld der Geburt. Außerdem geben die Daten den einweisenden und weiterbetreuenden Vertragsärztinnen und –ärzten eine Orientierungshilfe.


Für die Krankenhäuser bietet die Veröffentlichung von Ergebnisdaten die Möglichkeit, ihre Leistungen für die Öffentlichkeit transparent zu machen, und zwar in einer Weise, die Rückschlüsse auf die tatsächliche Qualität zulässt. Mit den von den Krankenhäusern vorzunehmenden Ergänzungen der Daten wird der Zusammenhang von Risiko und Ergebnis bei der Behandlung von Früh- und Neugeborenen hergestellt. So lässt sich eine höhere Sterblichkeitsrate von Säuglingen in einem Krankenhaus nicht notwendigerweise auf eine schlechtere Behandlungsqualität zurückführen, sondern auf das unterschiedliche Risiko der behandelten Kinder. Das Sterberisiko ist zum Beispiel umso höher, je geringer das Geburtsgewicht und der Reifegrad sind. Außerdem besteht ein erhöhtes Sterberisiko bei bestimmten angeborenen Fehlbildungen, männlichen Früh- und Neugeborenen, bei Geburten außerhalb des Perinatalzentrums und bei Mehrlingsschwangerschaften.


Der G-BA wird in einem nächsten Schritt das Qualitätsinstitut (gemäß § 137a SGB V) beauftragen, das Verfahren der Ergebnisveröffentlichung im Rahmen der Maßnahmen der Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen weiter zu entwickeln. Deren Auswirkungen auf die Versorgung sollen außerdem ausgewertet werden.


Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags, Maßnahmen der Qualitätssicherung bei zugelassenen Krankenhäusern zu beschließen, hatte der G-BA im Dezember 2008 eine Ergänzung und Überarbeitung der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen beschlossen. Die Regelung legt Mindestanforderungen an die Strukturqualität von Krankenhäusern fest, die erfüllt sein müssen, damit diese bestimmte Leistungen weiterhin anbieten dürfen (§137 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Dazu zählt insbesondere die Einführung einer Regelmäßigkeitszahl: Das Zeitintervall zwischen den Aufnahmen von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von kleiner als 1250 Gramm muss in den vergangenen 12 Monaten durchschnittlich weniger als 30 Tage betragen haben, um eine regelmäßige Erfahrung in diesem hochsensiblen Bereich der neonatologischen Betreuung zu gewährleisten.


Die entsprechenden Beschlüsse des G-BA sind verbindlich. Die Vereinbarung sowie die dazugehörige Anlage 1 und der nun beschlossene Anhang werden auf folgender Internetseite veröffentlicht:


http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zur-richtlinie/41/

 

Quelle: PM Gemeinsamer Bundesausschuss, 19.02.2009

 

        
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