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Bundesärztekammer begrüßt Stopp der GOZ-Novellierung PDF Drucken E-Mail
Monday, 2. March 2009
PM der Bundesärztekammer, 03.03.2009
Eingestellt vom Redaktionsteam des Informationsdienstes Medizinrecht praxisbetrieb - recht.de

 

 

Bundesärztekammer begrüßt Stopp der GOZ-Novellierung



„Jetzt ist hoffentlich der Weg frei für Verhandlungen über leistungsgerechte Vergütungen der Zahnärzte und Ärzte“, kommentierte San.-Rat. Dr. Franz Gadomski, Vorsitzender des Ausschusses „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer, die Ankündigung der Bundesregierung, den Entwurf einer Rechts­verordnung zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) fallen zu lassen. Der im Oktober 2008 vom Bundes­gesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf für eine neue GOZ wirkte wie ein Paukenschlag: Nach mehr als 21 Jahren Reform-Stillstand wurde den Zahnärzten eine Punktwertanhebung von lediglich 0,46 Prozent angeboten. Gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer wandte sich die Bundesärztekammer vehement gegen die neue Dumpingpreis-Verordnung, die ein Präjudiz für die noch anstehende Novellierung der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) gewesen wäre. Die Spitzenorganisa­tionen kritisierten nicht nur die völlig unzureichende Anpassung der Vergütungsstruktur an die heutigen Verhältnisse, sondern auch die geplante Öffnungsklausel, die den privaten Kranken­versicherungsunternehmen Selektivverträge und freie Preis­absprachen mit einzelnen Ärzten oder Ärztegruppen ermöglicht hätte.


„Wir begrüßen den Stopp der Novellierung der GOZ. Mit hastigen, partiellen Nachbesserungen noch kurz vor Schluss dieser Legislaturperiode wäre niemandem gedient gewesen – weder den Patienten noch den Zahnärzten“, sagte Gadomski. Auch die massiven verfassungsrechtlichen und EU-wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen die geplante neue Öffnungsklausel seien bislang vom Bundesministerium für Gesundheit nicht widerlegt worden. „Die Verhandlungen zur GOZ sollten in der neuen Legislaturperiode auf der Basis des Vorschlags der Zahnärzteschaft, der HOZ, neu aufgenommen werden“, so Gadomski. Bei der darauf folgenden Novellierung der GOÄ werde die Bundesärztekammer ihren Vorschlag einer Neubewertung aller ärztlichen Leistungen in die Verhandlungen einbringen.

 

Quelle: PM der Bundesärztekammer, 03.03.2009
 

        
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