Startseite
Anwälte & Steuerberater
Dissertationen & Co
Fachbeiträge der Anwälte RECHT
Fachbeiträge der Anwälte STEUER
NEWS-ticker GesundheitsR
SEITEN FÜR ÄRZTE
Klinik, Praxisbetrieb & Steuer
Vertragsarztrecht
Arztrecht Seminare
Steuerberater für Ärzte
Arzt, Klinik & Werberecht
Gemeinschaftspraxis
Praxisübernahme
Praxisgründung
MVZ
ArztstrafR & Arzthaftung
Inkasso für Ärzte & Kliniken
FACHARZT SUCHEN
mein-Facharzt.com
ANWALTSSUCHE BUNDESWEIT
mein-medizinrechtler.de
FACHANWALT MEDIZINRECHT NACH STADT SUCHEN
Aachen
Augsburg
Berlin
Bielefeld
Bochum
Bonn
Braunschweig
Bremen
Chemnitz
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düsseldorf
Erfurt
Essen
Frankfurt
Freiburg
Gelsenkirchen
Göttingen
Hagen
Halle
Hamburg
Hamm
Hannover
Karlsruhe
Kassel
Kiel
Köln
Krefeld
Leipzig
Lübeck
Magdeburg
Mainz
Mannheim
Gladbach
München
Münster
Oberhausen
Osnabrück
Rostock
Stuttgart
Nürnberg
Wiesbaden
Wuppertal
weiterestaedte
SERVICE
Gutachten Medizinrecht
Fachbücher Medizin & Recht
PATIENTENSEITEN MEDIZIN
Hüftprothesen
Fettabsaugung
Lasik-Operation
Nasenkorrektur
Brustvergrößerung
Brustverkleinerung
Facelifting
Zahnimplantate
Lidkorrektur
Haartransplantation
Bauchstraffung
Penisverlängerung
Schönheitschirurgie
Ohrenkorrektur
Faltenunterspritzung
Bleaching
Dekubitus
Narkoserisiko
Risikoschwangerschaft
PATIENTENSEITEN RECHT
Arzthaftung
Patientenrechte
Patientenverfügung
Behandlungsvertrag
Patientenaufklärung
Hebammenhaftung
Geburtsschadensrecht
Fachanwalt Medizinrecht
URTEILE MEDIZINRECHT
Gerichtsurteile Medizinrecht
APOTHEKE, ARZNEI & MP
Apothekenrecht
Arzneimittelzulassung
Arzneimittelhaftung
Medizinprodukte

„Ärzte sind Heiler und Helfer und keine Mechaniker des Todes“ PDF Drucken E-Mail
Saturday, 7. March 2009
PM der Bundesärztekammer, 08.03.2009
Eingestellt vom Redaktionsteam des Informationsdienstes Medizinrecht praxisbetrieb - recht.de

 

 

„Ärzte sind Heiler und Helfer und keine Mechaniker des Todes“

Montgomery zu Forderungen des Medizinrechtlers Taupitz nach Zulassung des ärztlich assistierten Suizids




"Assistierter Suizid widerspricht dem ärztlichen Ethos. Kranke Menschen haben einen Anspruch darauf, dass Ärzte ihnen in ihrer Not beistehen und ihr Leiden lindern. Assistierter Suizid aber ist keine ärztliche Aufgabe und darf es auch nicht werden. Wir wollen nicht, dass Ärzte sich an der Tötung von Menschen beteiligen – auch nicht als Gehilfen“, kritisierte Dr. Frank-Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer, Forderungen des Medizinrechtlers Prof. Dr. Jochen Taupitz, das ärztliche Tätigkeitsfeld um die sogenannte Suizidbeihilfe zu erweitern.


Taupitz bestreite mit Recht, dass es einen Zwang zum Leben gebe, befürworte aber zugleich eine Art Automatismus zum Tod. "Taupitz' Überlegungen kommen einer Pflicht zum Sterben gleich, wenn er sagt, dass ein Demenzkranker, der in gesunden Zeiten in einer Patientenverfügung einen Therapieverzicht festgelegt hat, auch dann nicht mehr behandelt werden darf, wenn er – bei offensichtlichem Wohlbefinden – an einer behandelbaren Komplikation erkrankt. Zumal sich der Demenzkranke gegen einen solchen Zwang zum Sterben dann auch nicht mehr wehren kann.“


"Auch die leichtfertige Behauptung von Taupitz, dass es besser sei, selbstbestimmt zu früh in den Tod zu gehen als fremdbestimmt ewig zu leben, ist mit den Grundsätzen der ärztlichen Ethik unvereinbar und wohl eher juristischer Selbstgefälligkeit geschuldet, die die Skrupel des Lebensmüden auf die Fragen von Selbst- oder Fremdbestimmung allein reduziert. Jeder Suizidversuch, jeder Wunsch nach einem Suizid ist immer auch ein Hilfeschrei. Da muss man handeln und helfen und nicht einfach technokratisch die vermeintliche Forderung nach Selbstbestimmung vollziehen. Denn Ärzte sind Heiler und Helfer und keine Mechaniker des Todes“, sagte Montgomery.

 

Quelle: PM der Bundesärztekammer, 08.03.2009 

 

        
| Häufige Fragen | Nutzungsbedingungen | Datenschutz | Kontakt | Impressum | Presse |
| Arzthaftung | Medizinrecht | Ärzteberatung | Webdesign von LFM | PageEar |