Steuerliche Änderungen und Strategien zum Jahreswechsel 2009 / 2010
Tuesday, 15. December 2009
Steuerrechtlicher Fachbeitrag zu steuerlichen Änderungen und Strategien zum Jahreswechsel 2009 / 2010 auf PRAXISBETRIEB, KLINIKBETRIEB & STEUER von STEUERBERATER HEIKO KÄPERNICK, Solingen
Steuerliche Änderungen und Strategien zum Jahreswechsel 2009/2010
Wie jedes Jahr treten zum Jahreswechsel zahlreiche steuerliche Neuerungen in Kraft. Insbesondere der Regierungswechsel und der ausgehandelte Koalitionsvertrag führen zu umfangreichen Änderungen, allen voran durch das Bürgerentlastungsgesetz und das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Aber auch die konventionellen Jahresendstrategien sollten beachtet werden.
Inhalt:
I. Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende im betrieblichen Bereich
1. Gewinnverlagerungen
2. Weitere Prüfaspekte im Jahresabschluss
3. Weitere Prüfaspekte außerhalb der Bilanzerstellung
II. Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende im privaten Bereich
III. Wichtige beschlossene und geplante Änderungen
1. Betrieblicher Bereich
2. Privater Bereich
I. Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende im betrieblichen Bereich
1. Gewinnverlagerungen
Der Einkommensteuertarif wird zum 1.1.2010 sinken. Darüber hinaus kommt es 2010 zu einer Verbesserung der Abzugsmöglichkeiten für Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge, so dass viele Unternehmer in 2010 einer geringeren Progression unterliegen werden. Insofern können Gewinnverlagerungen ratsam sein. Für Bilanzierende und Einnahmen-Überschuss-Rechner gibt es diesbezüglich folgende Gestaltungsmöglichkeiten:
Bilanz:
Verschieben von Erträgen aus laufenden Geschäften in das Folgejahr (Lieferungen an Kunden erfolgen erst in 2010 beziehungsweise Leistungen an Kunden werden erst in 2010 erbracht).
Vorziehen von Aufwendungen, z.B. für Erhaltungsarbeiten, Werbemaßnahmen oder Beratungsleistungen.
Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern noch vor dem Jahreswechsel. Bei Wirtschaftsgütern im Wert von € 150,01 bis € 1.000,00 kann auch bei Anschaffung Ende Dezember noch der volle Jahresbetrag der Abschreibung in Anspruch genommen werden.
Anschaffung von beweglichen Anlagegütern bis zum 31.12.2009. Hierfür kann in 2009 eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % der Anschaffungskosten zusätzlich zur normalen Abschreibung geltend gemacht werden. Die Inanspruchnahme ist auch für gebrauchte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter zulässig. Voraussetzung ist allerdings, dass eine betriebliche Verwendung des Wirtschaftsguts von mindestens 90 % vorhanden ist.
Inanspruchnahme einer Teilwertabschreibung auf nicht abnutzbare Anlagegüter des Anlagevermögens (z.B. Wertpapiere) wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung. Teilen Sie uns bitte im Rahmen der anstehenden Jahersabschlussarbeiten mit, ob Sie Wertpapiere dauerhaft im Wert gemindert einschätzen. Wir prüfen dann die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung für Sie.
Inanspruchnahme einer Teilwertabschreibung auf abnutzbare Anlagegüter. Hierfür muss der Teilwert mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegen. Ob in Ihrem Falle die Inanspruchnahme einer Teilwertabschreibung infrage kommt, prüfen wir bei Erstellung des Jahresabschlusses für Sie. Bitte teilen Sie uns hierfür im Rahmen der Abschlussarbeiten mit, ob Ihrer Einschätzung nach Anlagegüter erheblichen Wertminderungen unterlegen haben.
Zusage von Gratifikationen oder sonstigen Ansprüchen an Arbeitnehmer noch in 2009, damit hierfür noch in 2009 gewinnmindernde Rückstellungen gebucht werden können.
Bildung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7 EStG für beabsichtigte Erwerbe von Anlagegütern bis 2012. Hierbei können bis zu 40 % der Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts steuermindernd berücksichtigt werden. Als Nachweis über die beabsichtigte Investition genügt eine Aufstellung mit stichwortartiger Angabe der Wirtschaftsgüter sowie ihrer betriebsinternen Bestimmung. Ferner sind Stückzahlen und voraussichtliche Anschaffungskosten anzugeben. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags ist, dass das steuerliche Betriebsvermögen nicht mehr als € 235.000 beträgt. Maßgebend ist das steuerliche Betriebsvermögen zum 31.12.2009, so dass bis zu diesem Tag gegebenenfalls noch Entnahmen oder Gewinnausschüttungen erfolgen sollten, um diese Voraussetzung zu erfüllen.
Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibung. Diese Gestaltung bietet sich an, wenn die Gegenstände schon länger im Betrieb sind und die verbleibende Restnutzungsdauer höchstens vier Jahre beträgt.
Für Einkommen über € 250.400 greift der Spitzensteuersatz von 45 % (Reichensteuer). Eventuell kann auch hier eine Verlagerung von Gewinnen lohnenswert sein, um dadurch diese Grenze zu unterschreiten und den Steuerzuschlag von 3% zu vermeiden.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung:
Neben den oben genannten für Bilanzierende geltenden Maßnahmen sollte bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern darüber hinaus beachtet werden, dass hier das Zufluss-/Abflussprinzip gilt, d.h. Erträge und Aufwendungen sind erst im Zeitpunkt ihrer Zahlung steuerwirksam. Zur Gewinnverlagerung auf 2010 sollten daher Leistungen erst in 2010 abgerechnet werden, damit die gewinnwirksame Zahlung erst in 2010 erfolgt. Aufwendungen dagegen sollten noch im laufenden Jahr beglichen werden.
Für regelmäßig wiederkehrende Leistungen gibt es Ausnahmeregeln für Zahlungen zwischen dem 21.12.2009 im 10.1.2010. Beispielsweise zählt die am 31.12.2009 entrichtete Miete für Januar 2010 zu den Betriebsausgaben für 2010, obwohl sie bereits in 2009 gezahlt wurde. Dagegen zählt die am 10.1.2010 entrichtete Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2009 zu den Betriebsausgaben für 2009.
2. Weitere Prüfaspekte im Jahresabschluss
Je nach Ertragssituation lohnt sich die Auflösung eines in 2008 gebildeten Investitionsabzugsbetrag, soweit die beabsichtigte Investition voraussichtlich nicht mehr vorgenommen wird. Die obligatorische Verzinsung der hieraus resultierenden Steuernachforderung fällt geringer aus, je früher der Betrag aufgelöst wird.
Soweit in 2009 jedoch noch Wirtschaftsgüter in Bezug auf einen in 2008 gebildeten Investitionsabzugsbetrag angeschafft werden, ist dieser Abzugsbetrag außerbilanziell hinzuzurechnen. Dagegen können jedoch 40 % der Anschaffungskosten gewinnmindernd berücksichtigt werden, so dass es im Idealfall zu keiner Gewinnauswirkung kommt. Der Investitionszeitraum für in 2008 gebildete Investitionsabzugsbeträge endet am 31.12.2011.
Prüfen Sie Ihre Geschäftsunterlagen dahingehend, ob für 2009 im Rahmen des Jahresabschlusses Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden sind. Rückstellungen sind jedoch nur dann zulässig, wenn der Betrieb ernstlich mit einer Inanspruchnahme rechnen muss.
Zum 31.12.2009 ist eine Bestandsaufnahme der Vorräte notwendig (Inventur). Sofern keine permanente Inventur stattfindet, kann die Bestandsaufnahme zum 31.12.2009 innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Erforderlich ist jedoch, die zwischenzeitlichen Bestandsveränderungen gesondert festzuhalten.
Bei verbundenen Unternehmen sollten die Verrechnungspreise geprüft werden. Diese könnten sich im Rahmen der Wirtschaftskrise verändert haben und Anpassungen erforderlich werden lassen. Rückwirkende Änderungen sind grundsätzlich nicht zulässig, so dass die Grundlagen für die Verrechnungspreise vor dem Jahresende geprüft und Neuregelungen entsprechend dokumentiert werden sollten.
In 2010 dürfen anlässlich der Zehn-Jahres-Frist alle Geschäftsunterlagen vernichtet werden, die 1999 oder früher erstellt worden sind.
3. Weitere Prüfaspekte außerhalb der Bilanzerstellung
Private Kapitalerträge unterliegen ab 2009 der Abgeltungsteuer. Es kann daher empfehlenswert sein, nicht betriebsnotwendiges Kapital zu entnehmen, um die Progression auf die Unternehmensgewinne nicht zu belasten.
Bestehende Verträge mit GmbH-Gesellschaftern sollten auf Angemessenheit und Fremdüblichkeit überprüft werden. Soweit vertragliche Beziehungen nicht angemessen oder fremdüblich sind, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Alleingesellschafter oder beherrschende Gesellschafter sollten beabsichtigte Vertragsänderungen noch in 2009 vornehmen, sofern sie ab 2010 gelten sollen.
Die Jahresgesamtbezüge eines Gesellschaftergeschäftsführers sind spätestens nach Ablauf von drei Jahren auf ihre Angemessenheit zu prüfen. Gegebenenfalls sind noch vor dem 1.1.2010 Neuberechnungen anzustellen und Tantiemen und Gesamtbezüge auf einen Höchstbetrag zu begrenzen.
Gesellschaften, die ihren Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen müssen, müssen dies für die Jahresabschlüsse 2008 bis spätestens 31.12.2009 erledigen. Die Frist ist nicht veränderbar. Bei nicht rechtzeitig veröffentlichten Jahresabschlüssen droht ein Bußgeld.
Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer sollten darauf achten, dass ihr Umsatz im laufenden Jahr nicht mehr als € 17.500 beträgt, da sie ansonsten künftig Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssen. Zur Einhaltung dieser Höchstgrenze kann es sich anbieten, Leistungen erst nach dem 31.12.2009 abzurechnen.
Die Künstlersozialabgabe sinkt in 2010 von 4,4 % auf 3,9 %. Unternehmen, die künstlerische Leistungen nutzen, sollten die Bezahlung der Künstler oder Publizisten erst in 2010 vornehmen, da der Abgabensatz dann günstiger ist.
Weihnachtsgeld und andere zusätzliche Gehaltszahlungen können noch als Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge genutzt werden.
II. Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende im privaten Bereich
Bei Vermietung an nahe Angehörige sollte überprüft werden, ob die Grenzen bei den vertraglich vereinbarten Mieten von 56 % bzw. 75 % der ortsüblichen Miete noch eingehalten werden. Werden die Grenzen unterschritten, droht eine nur anteilige Berücksichtigung der Werbungskosten.
Zur Verlagerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können anstehende Renovierungsarbeiten nach 2009 vorgezogen werden.
Selbstständige können den Abschluss einer Rürup-Rente in Betracht ziehen. Beiträge zur Rentenversicherung können zusammen mit den weiteren Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 68 % (höchstens € 20.000) als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sollten erst in 2010 beglichen werden, soweit sich die Aufwendungen in 2009 aufgrund bereits ausgeschöpfter Höchstbeträge nicht mehr auswirken würden.
20%, max. € 600,00 für Dienstleistungen allgemein
20%, max. € 600,00 für Handwerkerleistungen
Außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Anschaffungskosten, Beerdigungskosten etc.) wirken sich steuerlich nur aus, soweit eine zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Ist abzusehen, dass in 2009 die zumutbare Belastung nicht überschritten wird, empfiehlt es sich, offene Rechnungen erst in 2010 zu begleichen, um ggf. in 2010 die Grenze zu überschreiten.
Aufwendungen für Kinderbetreuung sind nur im Rahmen bestimmter Höchstbeträge abziehbar. Soweit abzusehen ist, dass diese Beträge in 2009 bereits überschritten wurden, sollten offene Rechnungen erst im nächsten Jahr bezahlt werden. Kinderbetreuungskosten sind bis zu € 4.000,00 je Kind und Kalenderjahr abziehbar.
Soweit Verlustvorträge oder negative Einkünfte in 2009 bestehen, kann durch eine Verschiebung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen nach 2010 erreicht werden, dass diese Beträge steuerlich nicht ungenutzt bleiben.
Noch bis zum 31.12.2009 kann eine Riester-Rente abgeschlossen werden, um die Förderung noch für das gesamte Jahr 2009 zu erhalten.
Werdende Eltern erhalten nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld. Die Höhe des Elterngeldes wird an dem zuvor verdienten Nettogehalt des zuhause bleibenden Elternteils bemessen. Über eine vorherige Optimierung der Lohnsteuerklasse kann das Nettogehalt dieses Elternteils erhöht werden, so dass es in der Folgezeit zu einem erhöhten Elterngeld kommt. Nach neuester Rechtsprechung liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch.
Bei volljährigen Kindern bis 25 Jahren sollte darauf geachtet werden, dass sie in 2009 die für den Bezug des Kindergeldes einzuhaltende Einkommensgrenze von € 7.680 nicht überschreiten. Gegebenenfalls sollten anstehende Aufwendungen für Werbungskosten noch 2009 getätigt werden. Ebenso kann es sich anbieten, einen Nebenjob im Dezember zu reduzieren.
Bei Ehen, in denen ein Ehegatte Unternehmer und der andere Ehegatte Arbeitnehmer ist, kann die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte für 2010 in Erwägung gezogen werden. Ein Freibetrag kann auch bei betrieblichen Verlusten des Unternehmer-Ehegatten beantragt werden.
III. Wichtige beschlossene und geplante Änderungen ab 2010
1. Betrieblicher Bereich
Mehrwertsteuerpaket
Ab 1.1.2010 werden umfangreiche Änderungen bei der Umsatzsteuer in Kraft treten. Hierzu erhalten Sie von uns in Kürze ein gesondertes Informationsschreiben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sah für geringwertige Wirtschaftsgüter die so genannte Poolbewertung vor. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150,01 und € 1.000 waren zwingend über fünf Jahre mit jeweils 20 % abzuschreiben. Ab 2010 soll es bei den Gewinneinkünften ein Wahlrecht geben, nach dem auch die alte Regelung wieder angewendet werden kann. Das bedeutet, dass es entweder bei der Poolbewertung bleiben kann oder dass Wirtschaftsgüter im Anschaffungswert von € 410 wieder unmittelbar im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden können. Das Wahlrecht darf pro Wirtschaftsjahr nur einheitlich ausgeübt werden.
Die Neuregelung soll erstmals bei Wirtschaftsgütern gelten, die nach dem 31.12.2009 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden.
Bei den Überschusseinkünften ergab sich auch im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 keine Änderung. Hier war und ist nach wie vor die €-410-Regelung anzuwenden. Eine Poolbewertung war hierfür nicht vorgesehen.
Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung soll am 1.1.2011 auslaufen. Laut Koalitionsvertrag ist keine Verlängerung geplant. Es empfiehlt sich daher, mittelfristig geplante Investitionen noch in 2010 umzusetzen.
Mantelkauf
Die an GmbH-Anteilen behafteten Verlustvorträge gehen bei Anteilskäufen häufig unter. Von der Bundesregierung sind Maßnahmen vorgesehen, nach denen die Verlustvorträge häufiger verwertet werden können und die bei angedachten Übernahmen zu beachten sind. Beispielsweise wird die Sanierungsklausel zeitlich unbeschränkt fortgeführt. Der Untergang der Verlustvorträge ist demnach ausgeschlossen, wenn der Erwerber die Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung verhindern oder beseitigen will und dabei die wesentlichen Strukturen erhalten bleiben. Ferner ist der Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen wieder erlaubt.
Zinsschranke
Bezüglich der durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführten Zinsschranke wird die Freigrenze für Zinsaufwendungen von € 1.000.000 auf € 3.000.000 angehoben. Mittelständischen Unternehmen wird dadurch ein erweiterter Betriebsausgabenabzug ermöglicht.
Vereinsrecht
Vorstandsmitglieder eines gemeinnützigen Vereins erhalten häufig Vergütungen, ohne dass dies in der Satzung geregelt ist. Dadurch wird dem Verein die Selbstlosigkeit abgesprochen, die notwendige Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit ist. Die Satzung muss daher zum Erhalt der Gemeinnützigkeit ausdrücklich die Zahlung von Aufwandsentschädigungen oder Vergütungen an Vorstandsmitglieder vorsehen. Die Frist zur Änderung der Satzung endet am 31.12.2010.
2. Privater Bereich
Senkung des Einkommensteuertarifs
Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer erhöht sich 2010 um weitere € 170 auf dann € 8.004 und die Kurve bei der Einkommensteuer wird abgeflacht. Damit greift der Spitzensteuersatz von 42 % erst ab einem zu versteuernden Einkommen von € 52.882 und die Reichensteuer mit 45 % erst ab € 250.730 (bei Verheirateten jeweils das Doppelte). Da es zusätzlich zu einem verbesserten Abzug der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge kommt, wird sich die Progression bei vielen Steuerpflichtigen ab 2010 verringern.
Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags
Nach einer bereits erfolgten Erhöhung in 2009 sollen in 2010 nochmals Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöht werden. Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2010 für das 1. und 2. Kind jeweils € 184 (bisher € 164), für das 3. Kind € 190 (bisher € 170) und ab dem 4. Kind jeweils € 215 (bisher € 195). Der Kinderfreibetrag steigt von € 6.024 auf € 7.008. Die Kinderfreibeträge wirken sich ab einem Grenzsteuersatz von 31,5% aus, das entspricht einem Einkommen von € 60.000 bei Zusammenveranlagung bzw. € 30.000 bei Einzelveranlagung. Die Erhöhung des Kinderfreibetrags macht sich im Lohnsteuerabzugsverfahren jedoch wie bisher nur bei der Berechnung der Annexsteuern (Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) bemerkbar, nicht aber bei der Lohnsteuer selbst.
Faktorverfahren für Ehegatten
Arbeitnehmer-Ehegatten können ab 2010 statt der bisherigen Steuerklassenkombination III/V das neue Faktorverfahren mit den Steuerklassen IV/IV wählen. Hierdurch kommt es zu einem gerechteren unterjährigen Lohnsteuerabzug und es lassen sich Nachzahlungen vermeiden, die bei der Steuerklassenkombination III/V auftreten können. Insgesamt führt die Wahl des Faktorverfahrens jedoch nicht zu einer geringeren Steuerbelastung.
Der Faktor bestimmt sich nach dem Verhältnis der voraussichtlichen Jahreseinkommensteuer für beide Partner zur Summe der Lohnsteuer der einzelnen Ehegatten. Die neue Steuerklassenkombination mit Faktor wird auf Antrag durch das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen.
Soweit ein Eintrag gewünscht ist, empfiehlt es sich, diesen noch in 2009 vornehmen zu lassen, da die Steuerklassen nur einmal pro Jahr gewechselt werden dürfen und mit dem Eintrag in 2010 dieses einmalige Ausübungsrecht für 2010 bereits verbraucht wäre.
Bürgerentlastungsgesetz
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes kommt es ab 2010 zu einem verbesserten Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungen. Konnten bisher € 1.500 (Arbeitnehmer und Beamte) bzw. € 2.400 (Selbstständige) als Sonderausgaben berücksichtigt werden, sind ab 2010 alle Beiträge abziehbar, soweit sie einer Absicherung auf Basis der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gleichkommen.
Für privat Versicherte gilt daher, dass der in ihrem individuellen und gegebenenfalls höheren Versicherungsbeitrag enthaltene Anteil zu einer den gesetzlichen Versicherungen entsprechenden Versorgung von den Versicherungsunternehmen bescheinigt werden muss. Hierüber stellen die Versicherungen entsprechende Bescheinigungen für ihre Versicherten aus.
Abziehbar sind nicht nur für die eigenen Beiträge, sondern auch Zahlungen für den Ehepartner oder für Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Hinzu kommen die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Rahmen des Realsplittings, die zusätzlich zu den bisherigen Höchstbeträgen steuerwirksam sind.
Beiträge zur Sozialversicherung
Der Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von insgesamt 14,9 % (Arbeitnehmer 7,9 % und Arbeitgeber 7,0 %) bleibt für 2010 im Wesentlichen erhalten. Ab 2011 wird der Arbeitgeberanteil eingefroren und die Arbeitnehmer sollen dann einen einkommensunabhängigen Beitrag zahlen.
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt seit dem 1.1.2009 2,8 %. Dieser soll laut Koalitionsvertrag bis Ende 2010 stabil gehalten werden. Ab 2011 steigt der Satz voraussichtlich auf 3 % des Bruttoarbeitslohns.
ELENA – Elektronischer Entgeltnachweis
Arbeitgeber sind ab 2010 verpflichtet, die Entgeltbescheinigungen ihrer Beschäftigten auf elektronischem Wege an die Sozialversicherungsträger weiterzuleiten. Die Behörden oder Gerichte greifen dann auf die Einkommensdaten zu, die der Arbeitgeber zuvor monatlich an eine zentrale Stelle gemeldet hat. Dort werden sie in verschlüsselter Form gespeichert.
Die Entschlüsselung erfolgt durch Freigabe durch den einzelnen Bürger. Das ELENA-Verfahren setzt voraus, dass sich der einzelne Beschäftigte mit einer qualifizierten elektronischen Signatur als Teilnehmer anmeldet. Als Schlüssel für die Daten dient eine Signatur, die etwa auf Bank- oder Gesundheitskarte oder auch dem digitalen Personalausweis aufgebracht werden kann.
Die Übermittlung und Speicherung der Daten beginnt ab 1.1.2010. Soweit Ihre Lohnbuchhaltung durch uns erstellt wird, erfüllen wir für Sie ab Januar 2010 die neuen Übermittlungsverpflichtungen und nehmen alle erforderlichen Umstellungen bis zum Jahreswechsel vor.
Neue Aufbewahrungspflicht
Es gibt es eine neue Aufbewahrungspflicht von 6 Jahren bei Privatpersonen, sofern die Summe ihrer positiven Überschusseinkünfte ab dem VZ 2009 mehr als € 500.000 im Jahr beträgt. Eine Saldierung mit negativen Einkünften findet dabei nicht statt und bei Zusammenveranlagung sind die positiven Einkünfte jedes Ehegatten maßgebend.
Senkung der Erbschaftsteuertarife
Die Steuersätze in der Erbschaftsteuerklasse II sollen zum 1.1.2010 vom 30 % bzw. 50% auf 15% bis 43% sinken. Betroffen sind insbesondere Zuwendungen von Geschwistern, Onkel und Tante. Der neue Tarif gilt erstmals für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31.12.2009 entsteht. Eine unentgeltliche Zuwendung von € 50.000 bewirkt künftig nur noch Erbschaft-/Schenkungsteuer in Höhe von € 4.500 statt bisher € 5.000.
Regelungen für Unternehmensnachfolge sollen verändert werden
Im Rahmen der Erbschaftsteuerreform 2009 wurden die Bedingungen für die Besteuerung von Unternehmensnachfolge im Wege der Erbschaft oder Schenkung neu gestaltet. Der Betriebsnachfolger konnte wählen, ob er eine Steuerverschonung zu 85% oder zu 100% wünscht. Diese Wahl war mit Abgabe der Steuererklärung zu treffen und konnte nachträglich nicht mehr revidiert werden.
Das begünstigte Betriebsvermögen blieb zu 85% steuerfrei, wenn:
das Unternehmen 7 Jahre fortgeführt wird (ab 2010: 5 Jahre)
die Lohnsumme am Ende des gesamten Zeitraums bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern nicht unter 650 % der Ausgangssumme gesunken ist (ab 2010: 400 % und die Lohnsummenregelung gilt nur bei mehr als 20 Beschäftigten)
das unschädliche Verwaltungsvermögen maximal 50 % beträgt (bleibt unverändert)
Das begünstigte Betriebsvermögen blieb zu 100% steuerfrei, wenn:
das Unternehmen 10 Jahre fortgeführt wird (ab 2010: 7 Jahre)
die Lohnsumme am Ende des gesamten Zeitraums bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern nicht unter 1.000 % der Ausgangssumme gesunken ist (ab 2010: 700 % und die Lohnsummenregelung gilt nur bei mehr als 20 Beschäftigten)
das unschädliche Verwaltungsvermögen maximal 10 % beträgt (bleibt unverändert)
Die Änderungen sollen erstmals für Erwerbe gelten, für die die Steuer nach dem 31.12.2008 entsteht. Damit tritt eine Rückwirkung ein, die die bisherigen Regelungen vollständig aufhebt. Für Erwerbe von Unternehmensvermögen im Jahr 2009 gelten damit keine anderen Verschonungsvoraussetzungen als für Erwerbe ab 2010. Für Erwerbe aus den Jahren 2007 und 2008, für die auf Antrag das neue Erbschaftssteuerrecht angewendet wurde, sollen die verbesserten Verschonungsvoraussetzungen ebenfalls rückwirkend gelten.
Hinweis:
Die in diesem Mandantenbrief enthaltenen Beiträge sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt und die Vollständigkeit dieses Informationsschreibens kann daher nicht übernommen werden.