Startseite
Anwälte & Steuerberater
Dissertationen & Co
Fachbeiträge der Anwälte RECHT
Fachbeiträge der Anwälte STEUER
NEWS-ticker GesundheitsR
SEITEN FÜR ÄRZTE
Klinik, Praxisbetrieb & Steuer
Vertragsarztrecht
Arztrecht Seminare
Steuerberater für Ärzte
Arzt, Klinik & Werberecht
Gemeinschaftspraxis
Praxisübernahme
Praxisgründung
MVZ
ArztstrafR & Arzthaftung
Inkasso für Ärzte & Kliniken
FACHARZT SUCHEN
mein-Facharzt.com
ANWALTSSUCHE BUNDESWEIT
mein-medizinrechtler.de
FACHANWALT MEDIZINRECHT NACH STADT SUCHEN
Aachen
Augsburg
Berlin
Bielefeld
Bochum
Bonn
Braunschweig
Bremen
Chemnitz
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düsseldorf
Erfurt
Essen
Frankfurt
Freiburg
Gelsenkirchen
Göttingen
Hagen
Halle
Hamburg
Hamm
Hannover
Karlsruhe
Kassel
Kiel
Köln
Krefeld
Leipzig
Lübeck
Magdeburg
Mainz
Mannheim
Gladbach
München
Münster
Oberhausen
Osnabrück
Rostock
Stuttgart
Nürnberg
Wiesbaden
Wuppertal
weiterestaedte
SERVICE
Gutachten Medizinrecht
Fachbücher Medizin & Recht
PATIENTENSEITEN MEDIZIN
Hüftprothesen
Fettabsaugung
Lasik-Operation
Nasenkorrektur
Brustvergrößerung
Brustverkleinerung
Facelifting
Zahnimplantate
Lidkorrektur
Haartransplantation
Bauchstraffung
Penisverlängerung
Schönheitschirurgie
Ohrenkorrektur
Faltenunterspritzung
Bleaching
Dekubitus
Narkoserisiko
Risikoschwangerschaft
PATIENTENSEITEN RECHT
Arzthaftung
Patientenrechte
Patientenverfügung
Behandlungsvertrag
Patientenaufklärung
Hebammenhaftung
Geburtsschadensrecht
Fachanwalt Medizinrecht
URTEILE MEDIZINRECHT
Gerichtsurteile Medizinrecht
APOTHEKE, ARZNEI & MP
Apothekenrecht
Arzneimittelzulassung
Arzneimittelhaftung
Medizinprodukte

Schrift ändern: Kleinere Schrift Grössere Schrift Auf Standard umstellen

Fortbildung zum Sportmediziner steuerlich besser abziehbar PDF Drucken E-Mail
Monday, 27. September 2010

Medizinrechtlicher / steuerrechtlicher Fachbeitrag
auf PRAXISBETRIEB, KLINIK & STEUER von RECHTSANWALT, FACHANWALT FÜR STEUERRECHT UND STEUERBERATER, DIPLOM-KAUFMANN CHRISTIAN VON DER LINDEN, Regensburg

 

 

Fortbildung zum Sportmediziner steuerlich besser abziehbar



Einem Arzt, der sich zum Sportmediziner fortgebildet hat, hat das Finanzgericht den steuerlichen Abzug eines sportmedizinischen Wochenkurses am Gardasee teilweise zugestanden. Der von der Ärztekammer als Fortbildungsmaßnahme zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Sportmediziner“ anerkannte Kurs beinhaltete jeweils 25 Stunden Ausbildung „Theorie und Praxis der Leibesübungen“ sowie Weiterbildung in der Sportmedizin. Bei der sportpraktischen Ausbildung lag der Schwerpunkt des Klägers auf der Sportart Tennis. Das Finanzgericht hat die sportmedizinischen Veranstaltungen der beruflichen Sphäre und die sportpraktischen Veranstaltungen der privaten Sphäre des Klägers zugeordnet. Das Gericht hat entsprechend der Stundenverteilung nur den hälftigen Abzug der für den Kurs entstandenen Kosten anerkannt.


Der Bundesfinanzhof hat die dagegen gerichtete Revision des Finanzamts zurückgewiesen und damit die Änderung der eigenen Rechtsprechung bestätigt. Während früher solche Kurse zur Ausbildung zum Sportmediziner genauso wie andere Fortbildungsreisen, insbesondere an touristisch interessanten Orten, welche als beruflich und privat gemischte Aufwendung klassifiziert wurden, zum totalen Abzugsverbot führten, ist seit Änderung der Rechtsprechung im Jahre 2009 eine Aufteilung der Kosten anhand objektiver Kriterien, zumeist nach zeitlichen Anteilen, nun möglich.


Interessent bei dieser Entscheidung ist jedoch, dass der Bundesfinanzhof Ausführungen dazu macht, dass eventuell ein voller Abzug der mit dem Kurs verbundenen Kosten in Frage gekommen wäre, da auch sportpraktische Veranstaltungen Teil der Sportmedizinerausbildung sein können. Das Gericht führt dazu aus, dass Steuerpflichtigen der Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben nicht mit der Begründung versagt werden darf, ihr Beruf erfordere Aufwendungen, die für andere Steuerpflichtige Privataufwendungen sind, hier die Ausübung von Sport. Falls der betroffene Arzt in dem entschiedenen Fall ebenfalls Revision eingelegt hätte, um einen vollständigen Abzug der Kosten zu erreichen, wären seine Chancen aufgrund dieser Ausführungen des Bundesfinanzhofes nicht schlecht gewesen.





stb_u._ra_von_der_linden_christian
 

VON DER LINDEN & PARTNER
RECHTSANWÄLTE, STEUERBERATER

Christian von der Linden

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater
Diplom-Kaufmann  

 
Dr.-Gessler-Straße 45
93051 Regensburg

Telefon: 0941 - 595 658 0
Telefax: 0941 - 595 658 85

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.vdlp.de

 

        
| Häufige Fragen | Nutzungsbedingungen | Datenschutz | Kontakt | Impressum | Presse |
| Arzthaftung | Medizinrecht | Ärzteberatung | Webdesign von LFM | PageEar |