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Abschreibung des Vertragsarztsitzes PDF Drucken E-Mail
Friday, 22. July 2011

Medizinrechtlicher / steuerrechtlicher Fachbeitrag
auf PRAXISBETRIEB, KLINIK & STEUER von RECHTSANWALT, FACHANWALT FÜR STEUERRECHT UND STEUERBERATER, DIPLOM-KAUFMANN CHRISTIAN VON DER LINDEN, Regensburg

 

 

Abschreibung des Vertragsarztsitzes

 

Im Rahmen von Praxisübertragungsverträgen wird der Kaufpreis zumeist aufgeteilt auf den materiellen Wert (Einrichtung, Gerätschaften, etc.) und den immateriellen Wert. Der immaterielle Wert umfasst u.a. die Patientenkartei, den Bekanntheitsgrad einer am Standort schon lange betriebenen Praxis und in zulassungsbeschränkten Gebieten auch die Kassenarztzulassung. Die Finanzverwaltung ging bisher davon aus, dass bei Zulassungsbeschränkungen der immaterielle Wert zahlenmäßig auf die Kassenzulassung und die sonstigen Faktoren des immateriellen Praxiswertes aufzuteilen ist. Der Anteil für die Kassenzulassung kann dann nicht abgeschrieben werden  und wirkt sich steuerlich bei dem Erwerber erst dann aus, wenn er selbst seine Praxis verkauft. Zwar hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz dieser Ansicht der Finanzverwaltung in einem Urteil vom April 2008 widersprochen, die Oberfinanzdirektion Münster hat jedoch trotzdem Anfang 2009 die andere Ansicht der Finanzverwaltung in einem Schreiben wiederholt.


 
Nachdem das Finanzamt gegen die oben genannte Entscheidung des Finanzgerichts Revision eingelegt hatte, hat der Bundesfinanzhof mit Gerichtsbescheid vom 22.02.2011 entschieden, dass der Kaufpreis für eine Kassenarztpraxis vollumfänglich abgeschrieben werden kann. Da jedoch die Finanzverwaltung Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt hat, muss der Bundesfinanzhof jetzt ggf. durch Urteil die Angelegenheit entscheiden. Der Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf den 09.08.2011 festgesetzt. Für gewöhnlich weicht das Gericht jedoch in der mündlichen Verhandlung nicht von seiner bereits schriftlich in einem Gerichtsbescheid mitgeteilten Rechtsansicht ab.




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VON DER LINDEN & PARTNER
RECHTSANWÄLTE, STEUERBERATER

Christian von der Linden

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater
Diplom-Kaufmann  

 
Dr.-Gessler-Straße 45
93051 Regensburg

Telefon: 0941 - 595 658 0
Telefax: 0941 - 595 658 85

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