Startseite
Anwälte & Steuerberater
Dissertationen & Co
Fachbeiträge der Anwälte RECHT
Fachbeiträge der Anwälte STEUER
NEWS-ticker GesundheitsR
SEITEN FÜR ÄRZTE
Klinik, Praxisbetrieb & Steuer
Vertragsarztrecht
Arztrecht Seminare
Steuerberater für Ärzte
Arzt, Klinik & Werberecht
Gemeinschaftspraxis
Praxisübernahme
Praxisgründung
MVZ
ArztstrafR & Arzthaftung
Inkasso für Ärzte & Kliniken
FACHARZT SUCHEN
mein-Facharzt.com
ANWALTSSUCHE BUNDESWEIT
mein-medizinrechtler.de
FACHANWALT MEDIZINRECHT NACH STADT SUCHEN
Aachen
Augsburg
Berlin
Bielefeld
Bochum
Bonn
Braunschweig
Bremen
Chemnitz
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düsseldorf
Erfurt
Essen
Frankfurt
Freiburg
Gelsenkirchen
Göttingen
Hagen
Halle
Hamburg
Hamm
Hannover
Karlsruhe
Kassel
Kiel
Köln
Krefeld
Leipzig
Lübeck
Magdeburg
Mainz
Mannheim
Gladbach
München
Münster
Oberhausen
Osnabrück
Rostock
Stuttgart
Nürnberg
Wiesbaden
Wuppertal
weiterestaedte
SERVICE
Gutachten Medizinrecht
Fachbücher Medizin & Recht
PATIENTENSEITEN MEDIZIN
Hüftprothesen
Fettabsaugung
Lasik-Operation
Nasenkorrektur
Brustvergrößerung
Brustverkleinerung
Facelifting
Zahnimplantate
Lidkorrektur
Haartransplantation
Bauchstraffung
Penisverlängerung
Schönheitschirurgie
Ohrenkorrektur
Faltenunterspritzung
Bleaching
Dekubitus
Narkoserisiko
Risikoschwangerschaft
PATIENTENSEITEN RECHT
Arzthaftung
Patientenrechte
Patientenverfügung
Behandlungsvertrag
Patientenaufklärung
Hebammenhaftung
Geburtsschadensrecht
Fachanwalt Medizinrecht
URTEILE MEDIZINRECHT
Gerichtsurteile Medizinrecht
APOTHEKE, ARZNEI & MP
Apothekenrecht
Arzneimittelzulassung
Arzneimittelhaftung
Medizinprodukte

Schrift ändern: Kleinere Schrift Grössere Schrift Auf Standard umstellen

Vergütungsanspruch trotz fehlerhafter Aufklärung PDF Drucken E-Mail
Sunday, 1. June 2008

Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum Vergütungsanspruch trotz fehlerhafter Aufklärung
auf PRAXISBETRIEB,  KLINIKBETRIEB & STEUER von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JAN WILLKOMM, Leipzig

 

 

Vergütungsanspruch trotz fehlerhafter Aufklärung




Oft berichten wir, dass in zahlreichen Arzthaftungsfällen der Arzt nicht deshalb zum Schadensersatz verpflichtet wird, weil er falsch behandelt hat, sondern allein weil die Aufklärung unzureichend war.


Häufig stellt sich im Falle eines Behandlungsfehlers die Frage: Besteht trotzdem ein Vergütungsanspruch?


Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az. 5 U 1795/05) beschäftigt sich intensiv mit dieser Frage.


Der Fall:


Eine Klinik stritt mit einem Patienten über die Bezahlung ambulanter und stationärer Leistungen. Der Patient meinte, im würde ein Schmerzensgeld in Folge eines groben Behandlungsfehlers wegen Verletzung der Aufklärungspflicht zustehen. Einen Vergütungsansprüch der Klinik gebe es aber wegen des Behandlungsfehlers nicht.


Die Entscheidung:


Das OLG Nürnberg sprach der Klinik den Vergütungsanspruch zu. Die ärztliche Heilbehandlung hat überwiegend dienstvertraglichen Charakter. Auf einen Erfolg kommt es nicht an. Die Vergütung ist somit auch dann zu bezahlen, wenn die gewünschte Heilung ausbleibt.


Das Gericht erklärte weiter, dass der Vergütungsanspruch nur dann entfällt, wenn die ärztliche Leistung völlig unbrauchbar ist. Dies kommt allerdings nur bei besonders groben Arztfehlern oder vorsätzlicher ärztlicher Pflichtverletzung in Betracht.


Praxistipp:


Der Streit um die Honoraransprüche entsteht immer dann, wenn der Patient meint, unzureichend behandelt worden zu sein. Die geschilderte Rechtsprechung zeigt, dass der Vergütungsanspruch meist unabhängig von der Richtigkeit der ärztlichen Behandlung besteht. Um hier in der Praxis eine Trennung zu erreichen, empfielt es sich, die Honorarnote so zeitig wie möglich zu präsentieren, um keinen zeitlichen Abstand zu schaffen. Bei kostenintensiven und langwierigen Behandlungen ist die Vereinbarung von Vorschüssen und Teilzahlungen ratsam.

 

ra_willkomm LEX MEDICORUM
KANZLEI FÜR MEDIZINRECHT

Jan Willkomm 

Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Medizinrecht
 

Funkenburgstraße 17
04105 Leipzig

Telefon: 0341 - 308 55 26
Telefax: 0341 - 308 53 47

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.lex-medicorum.de
 

        
| Häufige Fragen | Nutzungsbedingungen | Datenschutz | Kontakt | Impressum | Presse |
| Arzthaftung | Medizinrecht | Ärzteberatung | Webdesign von LFM | PageEar |