Startseite
Anwälte & Steuerberater
Dissertationen & Co
Fachbeiträge der Anwälte RECHT
Fachbeiträge der Anwälte STEUER
NEWS-ticker GesundheitsR
SEITEN FÜR ÄRZTE
Klinik, Praxisbetrieb & Steuer
Vertragsarztrecht
Arztrecht Seminare
Steuerberater für Ärzte
Arzt, Klinik & Werberecht
Gemeinschaftspraxis
Praxisübernahme
Praxisgründung
MVZ
ArztstrafR & Arzthaftung
Inkasso für Ärzte & Kliniken
FACHARZT SUCHEN
mein-Facharzt.com
ANWALTSSUCHE BUNDESWEIT
mein-medizinrechtler.de
FACHANWALT MEDIZINRECHT NACH STADT SUCHEN
Aachen
Augsburg
Berlin
Bielefeld
Bochum
Bonn
Braunschweig
Bremen
Chemnitz
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düsseldorf
Erfurt
Essen
Frankfurt
Freiburg
Gelsenkirchen
Göttingen
Hagen
Halle
Hamburg
Hamm
Hannover
Karlsruhe
Kassel
Kiel
Köln
Krefeld
Leipzig
Lübeck
Magdeburg
Mainz
Mannheim
Gladbach
München
Münster
Oberhausen
Osnabrück
Rostock
Stuttgart
Nürnberg
Wiesbaden
Wuppertal
weiterestaedte
SERVICE
Gutachten Medizinrecht
Fachbücher Medizin & Recht
PATIENTENSEITEN MEDIZIN
Hüftprothesen
Fettabsaugung
Lasik-Operation
Nasenkorrektur
Brustvergrößerung
Brustverkleinerung
Facelifting
Zahnimplantate
Lidkorrektur
Haartransplantation
Bauchstraffung
Penisverlängerung
Schönheitschirurgie
Ohrenkorrektur
Faltenunterspritzung
Bleaching
Dekubitus
Narkoserisiko
Risikoschwangerschaft
PATIENTENSEITEN RECHT
Arzthaftung
Patientenrechte
Patientenverfügung
Behandlungsvertrag
Patientenaufklärung
Hebammenhaftung
Geburtsschadensrecht
Fachanwalt Medizinrecht
URTEILE MEDIZINRECHT
Gerichtsurteile Medizinrecht
APOTHEKE, ARZNEI & MP
Apothekenrecht
Arzneimittelzulassung
Arzneimittelhaftung
Medizinprodukte

Schrift ändern: Kleinere Schrift Grössere Schrift Auf Standard umstellen

Risiken von Onlinesprechstunden PDF Drucken E-Mail
Saturday, 11. July 2009

Medizinrechtlicher Fachbeitrag zu Risiken von Onlinesprechstunden
auf PRAXISBETRIEB,  KLINIKBETRIEB & STEUER von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JAN WILLKOMM, Leipzig

 

 

Risiken von Onlinesprechstunden



In letzter Zeit tauchen in der Presse wiederholt Konzeptvorschläge auf, die es Ärzten erlauben sollen, Onlinesprechstunden abzuhalten. Sinn und Zweck soll die Erleichtung der Arztkonsultation für immobile Patienten und die Betreuung chronisch Kranker sein. Die Idee wird oftmals aber zu einfach und der Anwendungsbereich zu weit dargestellt, da in zahlreichen Fällen durchaus Risiken für den Arzt entstehen können.

Die Variante der Online-Sprechstunde als Ersatz für die persönliche Konsultation halte ich jedoch unter Verweis auf die Musterberufsordnung für Ärzte für unzulässig. Dort ist in § 7 Abs. 3 folgendes geregelt:

“Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, weder ausschließlich brieflich noch in Zeitungen oder Zeitschriften noch ausschließlich über Kommunikationsmedien oder Computerkommunikationsnetze durchführen.”

Nun kann man sich natürlich trefflich streiten, was eine ausschließliche Behandlung über Computerkommunikationsnetze ist, aber das schöne Beispiel, dass eine Patientin statt zu Arzt eben ins Internet geht, funktioniert meines Erachtens nicht. Über ein entsprechendes Zusatzangebot kann man sicher nachdenken, aber einen Ersatz für das persönliche Gespräch ist nicht erreichbar.

Hintergrund der Regelung ist, dass das vertrauliche Arzt-Patienten-Gespräch Grundlage der Diagnose und Therapie sein sollte, weil eben ein solches Gespräch UND die dabei vorgenommene körperliche Untersuchung für die ordnungsgemäße Berufsausübung erforderlich sind, da nur diese persönliche Untersuchung eine Gewichtung der Schilderungen des Patienten ermöglicht.

Zudem gibt es zahlreiche Gerichtsurteile im Haftungsrecht, in denen der Arzt jeweils zum Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt wurde, weil er lediglich telefonisch Ratschläge für die vom Patienten geschilderten Symptome erteilt hat. Die fehlende körperliche Untersuchung führte dazu, dass bestimmte Aspekte nicht festgestellt werden konnten und insoweit eine Falschbehandlung erfolgte.

Aus den genannten Gründen kann ich Ärzten auf Basis der aktuellen Rechtslage nur von solchen Modellen abraten, so sinnvoll sie sein mögen. Im Einzelfall sollte im Vorfeld genau geprüft werdne, ob die beabsichtigte Vorgehensweise zulässig und rechtssicher ist, um Risiken zu vermeiden.


 


ra_willkomm_fb LEX MEDICORUM
KANZLEI FÜR MEDIZINRECHT

Jan J. Willkomm 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
 

Funkenburgstraße 17
04105 Leipzig

Telefon: 0341 - 308 55 26
Telefax: 0341 - 308 53 47

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.lex-medicorum.de

 

        
| Häufige Fragen | Nutzungsbedingungen | Datenschutz | Kontakt | Impressum | Presse |
| Arzthaftung | Medizinrecht | Ärzteberatung | Webdesign von LFM | PageEar |