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Pflegeheime - Notausgänge mit Sicherheitssystemen PDF Drucken E-Mail
Tuesday, 14. June 2011

Medizinrechtlicher Fachbeitrag
auf PRAXISBETRIEB,  KLINIKBETRIEB & STEUER von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln

 

 

Pflegeheime – Notausgänge mit Sicherheitssystemen


Pflegeheime sind zur Ausstattung von Notausgängen mit Sicherheitssystemen verpflichtet (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 15.02.2011, 25 C 156/10)




Durch Urteil vom 15.02.2011 hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden, das Pflegeheime verpflichtet sind, ihre Notausgängen mit Alarmsystemen auszustatten, die ein Verlassen des Heimes durch einen Notausgang für Dritte erkennbar machen.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Einbau von Sicherheitsvorkehrungen einem Pflegeheim finanziell und personell zumutbar ist. Das Unterlassen, die Notausgänge zu sichern, stellt eine Verletzung der Obhuts- und Sorgfaltspflichten gegenüber den Heimbewohnern dar. Entsteht hierdurch ein Schaden, hat der Heimträger hierfür einzustehen.


Nach Auffassung des Gerichtes ist es mit wenig finanziellem Aufwand möglich, an den Notausgängen akustische oder visuelle Signalgeber anzubringen, die ein Öffnen melden. Dies schränke weder die Persönlichkeits- noch die Freiheitsrechte der Heimbewohner ein. Solche Alarmgeber dienen lediglich dazu, das Verlassen des Gebäudes durch eine Person an einer dafür nicht vorgesehenen Stelle anzuzeigen - nicht dazu, der Person das Verlassen des Gebäudes zu verbieten. Notausgänge dienen zudem nicht dem regelmäßigen Verkehr von Personen. Sie haben lediglich den Zweck, in Brand- oder Unfallsituationen Menschen das Verlassen des Gebäudes zu ermöglichen und zu vereinfachen. Daher stelle eine Überwachung solcher Eingänge auch keine grundrechtswidrige Beeinträchtigung der Heimbewohner dar.


Im entschiedenen Fall war ein Heimbewohner nachts durch einen Notausgang aus dem Pflegeheim entwichen. Er wurde Stunden später mit einer Körpertemperatur von 28 Grad aufgefunden. Wenig später verstarb der Heimbewohner. Der Heimträger wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.



 
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BRINKMANN RECHTSANWÄLTE 

Christopher Beyer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
 

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