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Neue Regelungen für die Fortbildung von Fachärztinnen und Fachärzten im Krankenhaus PDF Drucken E-Mail
Friday, 10. July 2009

Medizinrechtlicher Fachbeitrag zu neuen Regelungen für die Fortbildung von Fachärztinnen und Fachärzten im Krankenhaus
auf PRAXISBETRIEB,  KLINIKBETRIEB & STEUER von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JAN WILLKOMM, Leipzig

 

 

Neue Regelungen für die Fortbildung von Fachärztinnen und Fachärzten im Krankenhaus



Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat Anfang des Jahres neue Regeln für die Fortbildungsverpflichtung von im Krankenhaus tätigen Fachärztinnen und Fachärzten beschlossen. Diese Regeln sind zum 29.04.2009 in Kraft getreten und ab diesem Zeitpunkt gültig.

Nach diesen Vorgaben müssen die betreffenden Ärzte innerhalb von fünf Jahren an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, die nach Anerkennung entsprechend dem Fortbildungszertifikat der Ärztekammern oder der Psychotherapeutenkammern mit insgesamt 250 Fortbildungspunkten bewertet wurden. Von den 250 Fortbildungspunkten müssen mindestens 150 Punkte durch fachspezifische Fortbildung erworben worden sein. Darunter sind Fortbildungsinhalte zu verstehen, die dem Erhalt und der Weiterentwicklung der fachärztlichen oder psychotherapeutischen Kompetenz dienen (§ 2 des Beschlusses).

 

 

ra_willkomm LEX MEDICORUM
KANZLEI FÜR MEDIZINRECHT

Jan J. Willkomm 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
 

Funkenburgstraße 17
04105 Leipzig

Telefon: 0341 - 308 55 26
Telefax: 0341 - 308 53 47

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