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Kooperationen werden weiter über das RLV gefördert PDF Drucken E-Mail
Monday, 8. November 2010

Medizinrechtlicher Fachbeitrag
auf PRAXISBETRIEB,  KLINIKBETRIEB & STEUER von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JOACHIM MESSNER, Mainz

 

 

Kooperationen werden weiter über das RLV gefördert


 
Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), MVZ und Praxen mit angestellten Ärzten anderer Arztgruppen beziehungsweise Schwerpunkte erhalten den Zuschlag auf das Regelleistungsvolumen (RLV) auch im Quartal 1/2011.

Nachdem der Bewertungsausschuss in seiner Sitzung am 26.03.2010 beschlossen hatte, dass die Zuschläge für BAG, Praxen mit angestellten Ärzten und auch für MVZ zum Ende des Jahres 2010 auslaufen und ab Januar 2011 durch eine neue Regelung ersetzt werden sollten, hat er nunmehr in seiner 239. Sitzung beschlossen, das die bisherige Zuschlagsregelung für BAG, Praxen mit angestellten Ärzten und auch für MVZ vorerst bis zum  31. März 2011 gilt.


Dies bedeutet für fach- und schwerpunktgleiche BAG und Praxen mit angestellten Ärzten der gleichen Arztgruppe, dass es auch im Quartal 1/2011 einen Zuschlag auf das RLV von 10% gibt.


Bei fach- und schwerpunktübergreifenden BAG, MVZ und Praxen mit angestellten Ärzten anderer Arztgruppen bzw. Schwerpunkten wird das RLV wie folgt erhöht:


Um fünf Prozent je Arztgruppe oder Schwerpunkt für maximal sechs Arztgruppen/Schwerpunkte, für jede weitere Arztgruppe/jeden weiteren Schwerpunkt um 2,5%. Insgesamt ist jedoch höchstens ein Zuschlag von 40% auf das RLV möglich.

Somit werden Kooperationen zumindest bis zum 31. März 2011 weiterhin gefördert.




Quelle: Beschluss des Bewertungsausschusses, Amtliche Bekanntmachung: Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses am 03.09.2010, www.institut-des-bewertungsausschusses.de



 
ra_messner  MESSNER DÖNNEBRINK
RECHTSANWÄLTE 

Joachim Messner 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
 
 
Jean-Pierre-Jungels-Straße 6
55126 Mainz

Telefon: 06131 - 96 05 70
Telefax: 06131 - 96 05 762

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www.messner-doennebrink.de

 

        
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