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Fehlender Krankenversicherungsschutz durch Verschulden der ARGE geht zu Lasten des Patienten. |
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Tuesday, 14. June 2011 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag auf PRAXISBETRIEB,
KLINIKBETRIEB & STEUER von RECHTSANWALT
UND
FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln
Fehlender Krankenversicherungsschutz durch Verschulden der ARGE geht zu Lasten des Patienten.
Mit Urteil vom 19.11.2010 entschied das Amtsgericht Wuppertal (Aktenzeichen 36 C 168/10), dass ein auf Versäumnisse der ARGE zurückzuführender fehlender Krankenversicherungsschutz zu Lasten des Patienten geht, nicht zu Lasten des Krankenhauses.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es sich hierbei um einen Vorgang innerhalb der eigenen Risikosphäre des Patienten handelt, der nicht dem Krankenhaus entgegengehalten werden kann. Grundsätzlich gelte, dass der für seinen Krankenversicherungsschutz zum Behandlungszeitraum Sorge zu tragende Patient hinsichtlich einer Inanspruchnahme durch den Krankenhausträger bei Streitigkeiten über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse oder Sozialhilfeberechtigung nicht schutzwürdig ist. Es liege im alleinigen Verantwortungsbereich des Patienten, gegenüber dem Krankenhaus dessen Versicherungsschutz nachzuweisen.

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BRINKMANN
RECHTSANWÄLTE
Christopher Beyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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