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BSG: kein Zuschuss für Zahnersatzbehandlung im Ausland ohne vorherige Genehmigung |
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Saturday, 11. July 2009 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum Urteil des Bundessozialgerichts: kein Zuschuss für Zahnersatzbehandlung im Ausland ohne vorherige Genehmigung auf PRAXISBETRIEB, KLINIKBETRIEB & STEUER von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JAN WILLKOMM, Leipzig
BSG: kein Zuschuss für Zahnersatzbehandlung im Ausland ohne vorherige Genehmigung
Hin und wieder wird in den Medien berichtet, zu welchen Preisen
medizinische Behandlungen im Ausland angeboten werden und wie Patienten
diese Form des “Tourismus” absolvieren.
Jetzt hat das Bundessozialgericht über die Frage zu entscheiden gehabt,
ob eine Patientin einen Zuschuss ihrer deutschen gesetzlichen
Krankenversicherung für einen im Ausland beschafften Zahnersatz
erhalten kann.
Das Gericht wies die Klage ab und erklärte, dass eine Kostenerstattung
durch die Krankenversicherung nur zu den gleichen Bedingungen wie in
Deutschland erfolgen kann. Auch im Inland ist es erforderlich, dass die
Krankenkasse vorab einen Heil- und Kostenplan (HKP) für die geplanten
Maßnahmen zur Genehmigung vorgelegt bekommt. Nichts Anderes kann im
Ausland gelten.
Fazit:
Das Urteil stärkt die Position der deutschen Ärzte und Zahnärzte. Den
eigenen Patienten sollte erklärt werden, dass bei den Leistungen, die
vorab von den Krankenkassen zu genehmigen sind, die Nähe des Arztes zum
Wohnort und die Erfahrung bei der erstattungssicheren Ausgestaltung von
HKP dem Patienten einen entscheidenden Vorteil bieten.
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LEX MEDICORUM
KANZLEI FÜR MEDIZINRECHT
Jan J. Willkomm
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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